Essenziell für bewaffnete Einsätze im Sicherheitsdienst. In 40 Unterrichtseinheiten vermitteln wir Ihnen die notwendige Fachkunde in Theorie und Praxis, inklusive intensivem Schießstand-Training.
Die Waffensachkunde nach § 7 WaffG ist die gesetzliche Voraussetzung für den Umgang mit Schusswaffen im Rahmen gewerblicher Sicherheitsdienstleistungen. Ohne diese Qualifikation ist ein Einsatz im bewaffneten Dienst rechtlich nicht zulässig.
Wir vermitteln Ihnen nicht nur das notwendige rechtliche Wissen, sondern legen größten Wert auf die sichere Handhabung in der Praxis. Unser Ziel ist der Erwerb der staatlich anerkannten Fachkunde für bewaffnete Objektschutz- und Werttransportdienste.
Bewaffnete Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe erfordern ein Höchstmaß an Verantwortung und Präzision. In unserer Ausbildung bereiten wir Sie umfassend auf diese anspruchsvollen Aufgaben vor. Wir kombinieren fundierte Theorie mit intensiven praktischen Übungen am Schießstand.
Unter Anleitung erfahrener Instruktoren erlernen Sie die sichere Handhabung von Kurz- und Langwaffen sowie das rechtlich korrekte Handeln in Extremsituationen (Notwehr/Notstand).
Staatlich
Anerkannte Prüfung nach den Richtlinien des WaffG.
Dauer
Kompakte 6 Tage für Theorie und Schießpraxis.
Vollendung des 18. Lebensjahres zwingend erforderlich.
Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG.
Keine relevanten Einträge im polizeilichen Führungszeugnis.
Geförderte Teilmaßnahme
Die Waffensachkunde ist als Teilmaßnahme im Rahmen einer zertifizierten Gesamtmaßnahme (z. B. Sachkunde § 34a GewO Intensiv) zu 100 % über einen Bildungsgutschein förderfähig.
Unsere Ausbildung deckt alle gesetzlichen Anforderungen ab und geht in der praktischen Handhabung darüber hinaus.
Theoretisches Fundament trifft auf praktische Anwendung unter Expertenaufsicht.
Wir vermitteln Ihnen das komplexe Waffenrecht verständlich und praxisnah. Sie lernen nicht nur Paragraphen, sondern deren Anwendung im Sicherheitsalltag.
Am Schießstand arbeiten wir in Kleingruppen. Jeder Teilnehmer erhält die notwendige Aufmerksamkeit, um einen sicheren und kompetenten Umgang mit der Waffe zu erlernen.
Prüfungsabschluss
Schriftliche, mündliche und praktische Fachkundeprüfung.
Mit der Waffensachkunde nach § 7 WaffG qualifizieren Sie sich für die anspruchsvollsten Bereiche der Sicherheit.
Bewaffnete Sicherung von Transporten für Banken, Handel und Industrie. Höchste Verantwortung für Sachwerte.
Sicherung von hochsensiblen Anlagen wie Botschaften, Regierungsgebäuden oder Kernkraftwerken.
Begleitung gefährdeter Personen. Die Waffensachkunde ist hier oft die Grundvoraussetzung für Spezialteams.
Unterstützung staatlicher Stellen bei bewaffneten Bewachungsaufgaben oder Transporten.
In fünf klaren Phasen begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Jobeinstieg.
Wir prüfen Ihre persönlichen Voraussetzungen.
Organisation der Förderung & Standplätze.
6 Tage Theorie & intensives Schießtraining.
Fachkundeprüfung vor der Prüfungskommission.
Einstieg in den bewaffneten Sicherheitsdienst.
"Der Umgang mit Waffen erfordert nicht nur Technik, sondern vor allem Charakter und rechtliche Klarheit."
Unsere Ausbildung ist offiziell anerkannt und erfüllt alle Anforderungen des Waffengesetzes für das Bewachungsgewerbe.
Lernen Sie von Profis mit langjähriger Einsatz- und Ausbildungserfahrung am Schießstand.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz in unserem nächsten Waffensachkunde-Lehrgang. Wir beraten Sie kostenlos zu Voraussetzungen und Förderung.
Der Lehrgang umfasst insgesamt 40 Unterrichtseinheiten (UE), die in der Regel auf 5 aufeinanderfolgende Tage verteilt sind. Dies beinhaltet sowohl die theoretische Ausbildung als auch die praktische Schießstand-Vorbereitung.
Wir trainieren primär mit den im Sicherheitsdienst üblichen Kurzwaffen (Pistole und Revolver). Das Training umfasst die sichere Handhabung, das Laden, Entladen und das zielgenaue Schießen unter Zeitdruck.
Ja. Die Prüfung findet vor einer staatlich anerkannten Prüfungskommission statt. Das Zertifikat ist bundesweit gültig und wird von den Behörden für den Eintrag in den Waffenschein anerkannt.